Tarifrecht

„Eine neue Ära mit ERA“

Arbeiter verdienen Lohn, Angestellte verdienen Gehalt - das war über 100 Jahre so. Diese Zweiklassenteilung haben wir gemeinsam mit der IG Metall beseitigt. ERA, das neue Entgelt-Rahmen-Abkommen, steht für die Zusammenführung der in der Vergangenheit getrennten Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge zu einem einheitlichen Vertragswerk für alle Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie.

Das tarifliche Entgeltgefüge wurde durch ERA grundlegend modernisiert und an die heutigen betrieblichen Anforderungen angepasst. Die in den letzten 30 Jahren erfolgten wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Strukturveränderungen in den Betrieben sind in das neue Tarifwerk eingeflossen. Es gewährleistet eine anforderungs- und leistungsgerechte Entgeltgestaltung für alle Beschäftigtengruppen. ERA bildet heute die alleinige tarifliche Basis der Entgeltfindung in den über 2.000 Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalens. ERA ist zukunftssicher gestaltet, auch hinsichtlich Digitalisierung und flexibler Arbeitformen.

ERA ist zentraler Bestandteil des Flächentarifs in der Metall- und Elektroindustrie. Auch wenn das Prinzip des Flächentarifs und der Tarifbindung zunehmend kritisch betrachtet wird, bietet es doch für die Unternehmen eine ganze Reihe wertvoller Vorteile:

Der Flächentarifvertrag hält Konflikte weitgehend aus den Betrieben heraus und sichert damit den Betriebsfrieden. Er ermöglicht durch die Friedenspflicht während seiner Laufzeit störungsfreie Lieferbeziehungen. Gerade in einer hochvernetzten und arbeitsteilig organisierten Wirtschaft bietet der Flächentarifvertrag den Betrieben Planungssicherheit.

Der Flächentarifvertrag nimmt den Firmen den zeit- und kostenträchtigen Aufwand eigener Tarifverhandlungen ab. Er ist insbesondere bei der Regelung komplexer Rechtsmaterien ein echtes Dienstleistungsangebot des tarifschließenden Arbeitgeberverbands – vor allem für kleine und mittlere Betriebe. Im Flächentarifvertrag können – wie nirgends sonst – auch gesamtwirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.

Und wenn der Flächentarif trotzdem mal nicht passt, finden wir gemeinsam mit Ihnen Sonderlösungen für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Übrigens bedeutet die Mitgliedschaft im Verband der Siegerländer Metallindustriellen e.V. nicht auch automatisch den Eintritt in die Tarifbindung. Sie können unser Serviceangebot auch als Mitglied ohne Tarifbindung in Anspruch nehmen.

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Dr. Thorsten Doublet
Geschäftsführer

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