Mitgestaltung

Interessen vertreten

Wir entsenden Repräsentanten in eine Vielzahl von Gremien und Institutionen der Verbände, der Wirtschaft, der Justiz sowie der sozialen Selbstverwaltung. Sie vertreten dort die Belange und Interessen aller Mitgliedsunternehmen. Ein Großteil dieser Aufgaben wird von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie von Füh­rungskräften ehrenamtlich wahrgenommen. 

Arbeitgeberverbände sind keine Funktionärs­verbän­de. In allen Gremien und auf allen Ebenen entscheiden ehrenamtlich tätige Unternehmerinnen und Un­ternehmer. Das gilt sowohl verbandsintern wie auch bei den Tarifverhandlungen mit der IG Metall. Von den regionalen Verbänden über die Landesorganisationen bis hin zu den Bundesverbänden, überall engagieren sich Unternehmerinnen und Unternehmer zum Wohl und im Interesse der Wirtschaft. Arbeitgeberverbände sind damit höchst demokratische Organisationen.

Auch in der Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit wirken Unternehmerinnen, Unter­nehmer und Führungskräfte als ehrenamtliche Richter maßgeblich an der Rechtsfindung mit. Wir entsenden zudem Vertreter in die Gremien und Institutionen der sozialen Selbstverwaltung. Von der Rentenversicherung über die All­gemeinen Ortskranken­kassen bis hin zur Agentur für Arbeit reichen dabei die Aufgabenfelder.

Dieses umfassende Engagement sichert vor allem den mittelständischen Unternehmen Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten auf wirtschafts- und gesellschafts­politische Prozesse, die sie ohne organisierte Interessenvertretungen so nicht wahrnehmen könnten. 

 

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